Bereits 2013 fasste die EU Pläne für ein paneuropäisches Altersvorsorgeprodukt (Pan European
Personal Pension Product, kurz PEPP), das in allen Mitgliedsstaaten den gleichen Spielregeln
unterliegt, etwa bei der Besteuerung. Dadurch sollte vor allem die Übertragung in ein anderes
EU-Land wesentlich einfacher werden. 2019 erfolgte die Verabschiedung der Richtlinie, 2022
ging PEPP an den Start – und erwies sich seither als Rohrkrepierer. Europaweit haben bisher nur
zwei Anbieter entsprechende Produkte aufgelegt. Der Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV) macht dafür vor allem hohe bürokratische Hürden und den
starren Kostendeckel von jährlich 1 Prozent der Einzahlungen verantwortlich.
Genau hier setzt die EU-Kommission nun mit einer PEPP-Reform an. Das sogenannte Basic-PEPP
soll ohne Kostendeckel und ohne Unterhaltung nationaler Unterkonten vertrieben werden
dürfen. Zudem wird die Beratungspflicht aufgeweicht. Der GDV sieht in der avisierten
Überarbeitung einen Schritt in die richtige Richtung, während der AfW Bundesverband
Finanzdienstleistung und der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) vor
Wissenslücken und Fehlentscheidungen warnen und deshalb eine obligatorische Beratung vor
Vertragsabschluss fordern.
Gemäß Koalitionsvertrag sollte die sogenannte Frühstart-Rente eine Zeitenwende in der
Rentenpolitik markieren: den Einstieg in eine stärker kapitalgedeckte Altersvorsorge für alle.
Geplant war, den in Deutschland lebenden Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 18 Jahren
ab 2026 monatlich 10 Euro aus der Staatskasse zu spendieren, die in ein privates Aktiendepot
fließen. Das ursprünglich von den fünf „Wirtschaftsweisen“ eingebrachte Konzept zielt darauf ab,
die Bundesbürger frühzeitig an das kapitalgedeckte Vorsorgesparen heranzuführen und
Berührungsängste zu nehmen. Idealerweise sollen die dazu angelegten Depots auch nach dem
18. Geburtstag weiter bespart werden.
Die Gesamtkosten dafür würden sich auf rund eine Milliarde Euro jährlich belaufen. Wie jedoch
aus der aktuellen Bereinigungsvorlage zum Bundeshaushalt hervorgeht, hat die
Bundesregierung bei dem Vorhaben den Rotstift angesetzt: Lediglich 50 Millionen Euro sollen
für die Frühstart-Rente an die Deutschen Rentenversicherung überwiesen werden – das reicht
gerade einmal für einen Jahrgang. In der Folge werden also im nächsten Jahr nur die
Sechsjährigen in den Genuss der Kapitalspritze kommen. Die gesetzliche Grundlage dafür muss
allerdings noch geschaffen werden.
